AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen
KT-Wohnmobile.de
Klaus Többen
Für die Vermietung von Wohnmobilen (AGB)
Der Mietvertrag über ein Reisemobil (/ PKW / Anhänger o.ä.) kommt ausschließlich zwischen Ihnen als Kunde (in der Folge „Mieter“ genannt) und der Vermietungsstation “KT-Wohnmobile.de“ Inhaber Klaus Többen (in der Folge „Vermieter“ genannt, zustande.
Bei Abschluss eines Mietvertrags über ein Reisemobil (/ PKW / Anhänger o.ä) zwischen Mieter und Vermieter werden die nachstehenden AGB in den Mietvertrag einbezogen und damit Bestandteil des Mietvertrags.
- 1 Geltungsbereich / Definition
- Geltungsbereich
Zwischen Vermieter und Mieter gelten ausschließlich diese AGB für alle Geschäftsbeziehungen.
- Definitionen
VERMIETER: Klaus Többen – KT-WOHNMOBILE.de, Industriestraße 24, D-49716 Meppen
MIETER: Verbraucher oder auch Unternehmer, die bei Klaus Többen –
KT-WOHNMOBILE.de z.B. ein Reisemobil anmieten. Mehrere Mieter bilden eine Mietergemeinschaft. Jeder Mieter hat identische Rechte und Pflichten.
VERBRAUCHER: Natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
UNTERNEHMER: Natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen und Gesellschaften, mit denen der Vermieter in Geschäftsbeziehungen tritt und die dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
PREISLISTE: Von Klaus Többen – KT-WOHNMOBILE.de aktuell gültige Preisliste bei Vertragsabschluss
MIETNACHT: Eine Mietnacht, nachfolgend auch MN genannt, entspricht einen Zeitraum von 24 Stunden. Die erste Mietnacht beginnt mit dem Zeitpunkt der laut Mietvertrag vereinbarten Fahrzeugübernahme. Die letzte Mietnacht endet im Regelfall mit dem Zeitpunkt der vereinbarten Fahrzeugrückgabe.
- 2 Gegenstand des Vertrages
Vertragsgegenstand zwischen Mieter und Vermieter ist ausschließlich die Anmietung eines Reisemobiles (/ PKW / Anhänger o.ä.) beim Vermieter durch den Mieter (Mietvertrag) mit den AGB und den im Mietvertrag vereinbarten Rechten und Pflichten.
Der Mieter erhält durch den Abschluss des Mietvertrages das befristete Recht auf die vereinbarte Mietdauer, dass Reisemobile (PKW/Anhänger o.ä) zu nutzen, jedoch nur im vereinbarten Umfang. Mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit endet der Mietvertrag. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Durch den fortgesetzten Gebrauch der Mietsache (§545 BGB), ist die stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages grundsätzlich ausgeschlossen.
Gegen den Mieter erhält der Vermieter durch Abschluss des Mietvertrages Anspruch auf Einhaltung sämtlicher Vereinbarungen, unter Einbeziehung der AGB des Vermieters, geregelten Pflichten des Mieters. Insbesondere den Anspruch auf Einhaltung des im Vertrag vereinbarten Mietzinses.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Mietvertrag nicht um, im Sinne der §§651 1a.ff. BGB, einen Reisevertrag handelt, daher finden die gesetzlichen Regelungen hier keine Anwendung zum/als Reisevertrag. Somit gestaltet der Mieter seine Reise (Fahrten und Übernachtungen) selbst und ist somit nicht vom Vermieter geschuldet.
- 3 Wiederruf, Reservierung (Buchung), Rücktritt / Stornierung und Schadenersatz
- Wiederruf
Im Einzelfall zustehendes gesetzliches Rücktritts- und Widerrufsrecht, bleibt durch diese AGB unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Verträge, die zur Erbringung einen spezifischen Zeitraum oder Termin vorsehen, kein Widerrufsrecht für die Kraftfahrzeugvermietung laut § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr.9 BGB besteht.
- Reservierung (Buchung)
Ein Mietvertrag der Reservierungen (Buchung) eines Reisemobiles (PKW/Anhänger o.ä.) kommt ausschließlich erst nach unterzeichnetem Mietvertag durch Mieter und Vermieter zustande. Wird die vereinbarte Anzahlung auf Mietpreis und/oder die Kaution vom Mieter nicht vereinbarungsgemäß erbracht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz nach der folgenden Regelung für den Rücktritt des Mieters verlangen.
Der Vermieter ist ohne Kautions- und/oder Mietanzahlung nicht verpflichtet, die Mietsache zur Verfügung zu stellen.
Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag oder unberechtigter Kündigung vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu bezahlen.
Rücktritt/unberechtigte Kündigung
- mehr als 90 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen.
- 90 bis zu 31 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen.
- 30 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen.
- weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit 90% des Mietpreises an den Vermieter zu bezahlen.
- Stornierung und Schadenersatz
Stornierungsbedingungen: Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht zur Stornierung seiner Buchungen zu gleichen vorgenannten Bedingungen wie bei „Rücktritt/unberechtigte Kündigung“, ein.
Eine Kündigung/Stornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, hierbei gilt das Eingangsdatum. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, steht dem Vermieter ebenfalls der Mietpreis, inkl. der Bereitstellungspauschale / Servicepauschale, in voller Höhe zu.
Der Schadenersatz (Mietpreis/-anteile) ist bei Nichtabholung, Rücktritt/unberechtigter Kündigung des Mieters/Stornierung höher anzusetzen, wenn der Vermieter höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Mieter niedrigeren oder das Fehlen von Schäden überhaupt nachweist. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu nennen, den der Vermieter aus wichtigem Grund zurückweisen kann.
Tritt der Ersatzmieter in den Mietvertrag zu denselben Bedingungen ein und erfüllt der Ersatzmieter den Mietvertrag, entfällt die Pflicht zur anteiligen Zahlung bzw. die Schadensersatzpflicht.
Sollte der Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden entstehen (z..B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen.
Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist dennoch der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen. Das Fahrzeug wird durch die vorzeitige Rückgabe automatisch wieder zur Weitervermietung freigegeben und steht dem Vermieter zur freien Verfügung. Der Vermieter ist durch die weitere Vermietung nicht verpflichtet, dem Mieter Kosten zu erstatten. Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittversicherung kann sich der Mieter nach den allgemeinen Bedingungen für diese Versicherung gegen diese Kosten schützen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bzw. eines Urlaubschutz-Paketes, erhältlich bei KT-WOHNMOBILE.
- 4 Mietpreis
Es gelten die Mietpreise der zur Zeit des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preisliste, die der Mieter an den Vermieter zu zahlen hat.
Durch den Mietpreis sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurde, neben der mietweisen Überlassung nur die Kosten für die KFZ-Versicherung sowie für Verschleißreparaturen und Wartung abgegolten. Der vereinbarte Mietpreis wird pro Nacht berechnet und kann je nach Saison-Tarifüberschneidung variieren.
Den Umfang der im Mietpreis enthaltenen Freikilometer entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste bei Vertragsabschluss.
Folgende Kosten sind vom Mieter zu tragen und somit nicht im Mietpreis enthalten: Kraftstoffkosten, Fähr-, Park-, Maut,-Camping,- und Stellplatzgebühren.
- 5 Servicepauschale
Die Höhe der anfallenden Servicepauschalen kann der gültigen Preisliste bei Vertragsabschluss entnommen werden.
Die Servicepauschale wird einmalig je Anmietung erhoben und enthält die in der aktuellen Preisliste bei Vertragsabschluss aufgeführten Leistungen
- 6 Zahlungsweise
Bei Vertragsschluss, spätestens innerhalb von 5 Bankarbeitstagen danach, ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises beim Vermieter auf dem im Mietvertrag angegebenen Konto zu zahlen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist 14 Tage vor Abholung eingehend auf dem im Mietvertrag angegebenen Konto zu zahlen.
Die laut Vertrag vereinbarte Kaution ist, mit gesondertem Vorgang vorab zu überweisen, spätestens bei der Übergabe/Abholung per EC-Karte zu zahlen.
Bitte sämtliche Zahlungen unter Angabe „NAME / FAHRZEUG / MIETZEITRAUM“ vornehmen.
- 7 Ausstattung
Alle Fahrzeuge sind laut einer Inventarliste u.a. bestückt mit
- CEE-Kabel,
- Campingführer,
- Auffahrkeile,
- Verlängerungskabel,
- Gießkanne….etc.
Alle kostenlosen Beigaben und/oder Sonderausstattungen / Extras der Fahrzeuge wie zum Beispiel TV mit automatischer Satanlage und DVD-Laufwerk, berechtigen nicht, bei nicht vorhanden sein oder Funktionsstörungen oder Funktionslosigkeit zur Mietminderung oder Aufrechnung.
- 8 Übernahme und Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin (Tag und Zeitpunkt) laut Mietvertrag am vereinbarten Übernahmepunkt/Geschäftsräumen des Vermieters zu übernehmen/zurückzugeben.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit in den Geschäftsräumen des Vermieters während der Öffnungszeiten zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Mieter wird ca. 45 Minuten auf das Mietfahrzeug eingewiesen. Das Wohnmobil wird im vollgetankten Zustand dem Mieter übergeben. Die Rückgabe hat somit ebenfalls vollgetankt zu erfolgen. Bei Nichterfüllung wird dem Mieter die Betankung und Dienstleistung laut aktueller Preisliste berechnet.
Die Rückgabe erfolgt ebenfalls zu der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit des letzten Miettages
- 9 Sonstige Kosten
In folgenden Fällen fallen “Sonstige Kosten” bzw. Mehrkosten laut aktueller Preisliste bei Vertragsabschluss für den Mieter an:
- Berechnet werden Mehrkilometer, wenn mehr Kilometer gefahren wurden als bei Vertragsabschluss als maximum vereinbart
- Reinigungspauschale wird erhoben, wenn das Fahrzeug nicht wie vereinbart vollständig einer Innenreinigung unterzogen wurde
- Bei nicht ordnungsgemäßer Leerung und Reinigung der Toiletten/Fäkalientanks sowie nicht Entleerung des Frischwassertanks
- Das Wohnmobil wird im vollgetankten Zustand dem Mieter übergeben. Die Rückgabe hat somit ebenfalls vollgetankt zu erfolgen. Bei Nichterfüllung wird dem Mieter die Betankung und Dienstleistung laut aktueller Preisliste berechnet.
- Den Verlust oder Beschädigungen von Gegenständen, die der Mieter zu vertreten hat, werden dem Mieter berechnet.
Für Kosten jeglicher entstandenen Beschädigungen während des Mietzeitraumes am Fahrzeug, die durch die Versicherung des Vermieters oder anderer Versicherungen Dritter nicht abgesichert sind, kommt der Mieter auf.
Kosten die durch Die Abrechnung der gegebenenfalls vorgenannten anfallenden „Sonstigen Kosten“ werden von der Kaution einbehalten. Mehrkosten (Forderungen) darüber hinaus werden dem Mieter nachberechnet.
- 10 Kaution
Vor Mietbeginn muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung von Teil- und Vollkasko-Versicherung bezahlt werden. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, beträgt diese € 1.000,- bei Wohnmobilen je Schadensfall. Die Selbstbeteiligung für die Teilkasko-Versicherung beträgt – sofern nichts anderes vereinbart wurde – ebenfalls € 1.000,- Euro je Schadensfall. Die Bezahlung kann nur durch EC-Kartenzahlung oder per Überweisung vor/bei Übergabe erfolgen. Zu Beginn der Mietzeit wird eine Zustandsbeschreibung „Übergabeprotokoll / Checkliste“ des Fahrzeuges sowie der Zusatzausstattung erstellt, in der alle etwa vorhandenen Beschädigungen oder nicht vorhanden sein von Gegenständen notiert werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Zustandsbericht „Übergabeprotokoll / Checkliste“ aufgeführten Schäden oder Verlusten, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution per Überweisung auf das vom Mieter angegebenen Konto. Alle während der Mietzeit durch gegebenenfalls entstandene unter der Auflistung „Nr. 8 Sonstige Kosten“ entstandenen Forderungen, werden von der Kaution in Abzug gebracht. Darüber hinaus entstandene Forderungen, die durch die Kaution nicht gedeckt sind, werden dem Mieter nachberechnet.
Die Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Nichteinhaltung wird von der Kaution € 300,- einbehalten. Das Fahrzeug muss vom Mieter von innen komplett und gründlich gereinigt, mit geleertem Brauchwassertank, gereinigtem Fäkalientank und mit vollem Kraftstofftank zurückgeben werden. Die Außenreinigung wird von uns durchgeführt, somit werden dann erst verdeckte Schäden, die bei der Rückgabe nicht gesichtet wurden, aufgenommen und nachreklamiert. Somit wird die Kaution, wenn keine Beschädigungen festgestellt wurden, nach der letzten Sichtung zurücküberwiesen.
- 11 Reinigung durch den Mieter
Das Fahrzeug wird gemäß Reinigungsanweisung nur von innen komplett gereinigt, mit geleertem Brauchwassertank und gereinigtem Fäkalientank zurückgeben. Bei Nichteinhaltung werden die laut aktuelle Preisliste bei Vertragsabschuss geltenden Servicepauschalen berechnet.
- 12 Führungsberechtigte
Berechtigte Fahrer bei Wohnmobilen bis ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen
- Das Alter des Mieters und die im Mietvertrag angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübergabe mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und die Fahrer müssen die in Deutschland gültige Fahrerlaubnis seit mindestens einem Jahr besitzen. Für Wohnmobile muss er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. der alten Klasse 3 sein.
Berechtigte Fahrer bei Wohnmobilen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,85 Tonnen
- Das Alter des Mieters und die im Mietvertrag angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübergabe mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Fahrer müssen die in Deutschland gültige Fahrerlaubnis seit mindestens drei Jahre besitzen. Für Wohnmobile muss er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C1 bzw. der alten Klasse 3 sein.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und die im Mietvertrag angegebenen Fahrer geführt werden. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, Zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke – außer zu ausdrücklich vertraglich vereinbarten – oder für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinaus gehen, zu verwenden.
- 13 Schutzbrief
Spezial-Reisemobil-Schutzbrief bei Wohnmobilen ist dieser im Preis inbegriffen.
Die Benutzung des Fahrzeugs ist grundsätzlich nur innerhalb Westeuropas zulässig – die Nutzung in Osteuropäischen Ländern/Staaten der ehemaligen UdSSR kann schriftlich vom Vermieter zugelassen werden. Für außereuropäische Länder wie z.B. asiatische Türkei, Israel, Tunesien, Marokko, Polen, usw. muss eine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen und ein besonderer Versicherungsschutz vereinbart werden. Beachten Sie die Hinweise laut aktueller Preisliste.
- 14 Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitungen des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. genauestens zu beachten. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
15 Wartung und Reparatur
Die Kosten der laufenden Unterhaltung z.B.: Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs trägt der Mieter – die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt der Vermieter.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100,00 Euro ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.
- 16 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßem Zustand.
Bei Unfällen und Verlust des Fahrzeugs haftet er für den eingetretenen Schaden – soweit die abgeschlossene Versicherung greift, in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung – wenn er (bzw. der Fahrer) den Unfall oder den Verlust (mit-) zu vertreten hat.
Für Schäden am Mietfahrzeug oder Ausstattung, die während der Mietzeit durch andere Personen oder Fahrzeuge oder Ereignisse entstehen und die nicht durch eine Versicherung (Haftpflichtversicherung) beglichen werden, haftet der Mieter in vollem Umfang der Schadenshöhe ebenfalls.
Der Mieter haftet bei fehlerhafter/falscher Befüllung von Kraftstoff- und/oder Wassertanks sowie durch verursachte Schäden Dritter, die über die/einer Versicherung nicht abgedeckt sind.
Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch Alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist oder der Mieter es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen. (siehe Ziff. 14) oder der Mieter (bzw. Fahrer) keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht befugt ist, von ihr Gebrauch zu machen.
Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265 – Durchfahrtshöhe – gem.§41 Abs.II Ziff. 6 STVO – verursacht werden.
Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten dieser Bedingungen verletzt oder das Fahrzeug an einem nichtberechtigten Dritten überlassen, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadensfalls (insbesondere durch den Versicherer) gehabt.
Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.
- 17 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter im Fall des Leistungsverzugs bzw. bei von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung auf Schadenersatz begrenzt auf die Summe des vereinbarten Nettomietzins. Der Vermieter ist berechtigt, statt dem reservierten Fahrzeug ein gleichwertiges Ersatz-Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht oder während der Mietzeit aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat, ausfällt.
Sollte keine Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges möglich sein, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und der bereits gezahlte Mietzins, ab Schadeneintritt, wird erstattet.
Für mittelbare Schäden sowie Schäden und Defekte, die während der Mietzeit unverhofft an Heizung, Wassersystemen oder Sat+TV auftreten, haftet der Vermieter nicht. Dem Mieter, wird vom Vermieter, eine auf seiner geplanten Wegstrecke liegende Werkstatt genannt, in der eine Reparatur durchgeführt werden kann. Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht.
Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt. Sollte der Vermieter in Kulanz Schadensatz erstatten, wird dieser nur in Form eines Gutscheines zur Verrechnung ausgestellt.
- 18 Mitführen von Tieren
Das Mitführen von Tieren, ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die einmalige Kostenpauschale entnehmen Sie der gültigen Preisliste bei Vertragsabschluss, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Wird ein Tier ohne Vermieter-Genehmigung mitgenommen, werden € 300,- von der Kaution einbehalten.
- 19 Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat bei einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Übersteigt die voraussichtliche Schadenhöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter unmittelbar telefonisch zu unterrichten.
Versagt der Wegstreckenzähler, ist das Fahrzeug unverzüglich auf direktem Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und reparieren zu lassen und der Vermieter davon in Kenntnis zu setzen.
- 20 Datenschutz – Datenverarbeitung – Datennutzung
Der Vermieter ist als Verantwortlicher berechtigt, zum Zwecke der Erfüllung des Mietvertrages im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetzt die erhobenen Daten des Mieters wie: Vorname, Name, Straße/Nr., PLZ., Ort, Tel.-Nr., E-Mailadresse, Kopie Personalausweiß, Kopie Führerschein und des/der Fahrers/Fahrer: Vorname, Name, Straße/Nr., PLZ., Ort, Tel.-Nr., E-Mailadresse, Kopie Personalausweiß, Kopie Führerschein
zu verarbeiten und zu nutzen.
Die Daten können, zwecks Erfüllung des Mietvertrages und Durchsetzung von Forderungen an ggf. Inkassounternehmen, Versicherungsunternehmen oder auch Behörden übermittelt werden.
- 21 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern die Vertragsparteien Kaufleute sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Regel gilt auch für Wechsel- und Scheckverfahren.
Angaben gemäß § 5 TMG:
KT-WOHNMOBILE.de – Klaus Többen –
Klaus Többen
Postanschrift:
KT-WOHNMOBILE.de – Klaus Többen –
Industriestraße 24
49716 Meppen
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 1577 33 44 900
Telefax: +49 (0) 5931 98 30 31
E-Mail: info@kt-wohnmobile.de
Vertreten durch: Klaus Többen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 204 938 551
Steuernummer: 2361/144/04614
Bankverbindung:
Bank: Oldenburgische Landesbank
IBAN: DE22 2802 0050 6807 2057 00
BIC: OLBODEH2XXX
Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website:
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei Streitigkeiten mit unserem Unternehmen stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.
Wir sind jedoch weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- 22 Schlussbestimmungen
Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen; mündliche Zusagen nicht abgegeben. Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Stand 01‘2020